Kennziffer 312/2025
Sachbearbeiter*in, Fachdienst Ausländer- und Personenstandswesen
Ihre Aufgaben:
- Digitalisierung von eingehenden Poststücken
- Ausstellung allgemeiner ausländerrechtlicher Bescheinigungen (z.B. für BAFÖG, Sozialversicherungsträger, Erziehungsgeldkasse, etc.), sowie Prüfung und Entscheidung von Bescheinigungen gem. §§ 51 u. 81 AufenthG
- Erstellung und Nachverfolgung von Support-Tickets
- Kommunikation zwischen Sachbearbeiter und IT-Center
- Nachbearbeitung von ausgehändigten Aufenthaltstitel, Passersatzpapieren und Integrationskursverpflichtungen
- Prüfung, Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen eines Aufenthaltstitels (einschließlich im Rahmen der Werkvertragsarbeitnehmerkarte)
- Prüfung und Entscheidung über die Verlängerung von touristischen Visa
Ihr Profil:
- Verwaltungsfachangestellte, Kaufleute für Büromanagement bzw. Fachangestellte für Bürokommunikation / Kaufleute für Bürokommunikation oder vergleichbare Qualifikation
- Fort- und Weiterbildungsbereitschaft
- Engagement und Flexibilität
- Verbindliches, freundliches und sicheres Auftreten im Umgang mit einem interkulturellen Publikum
- Bereitschaft zum Erarbeiten auch komplexer Rechtszusammenhänge
- Rasche Auffassungsgabe
- Selbständiges Arbeiten und die Fähigkeit zu selbständigen Entscheidungen
- Sicherer Umgang mit Standardsoftware (Word/Excel) und die Bereitschaft zur Einarbeitung in IT-Fachverfahren
- Verantwortungsbereitschaft
- Ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
Charta der Vielfalt
Die Kreisverwaltung Groß-Gerau hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Die Vielfalt des Kreises Groß-Gerau soll sich auch bei uns in der Kreisverwaltung widerspiegeln. Wir freuen uns über jede Bewerbung unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Weltanschauung, Religion, Alter oder Behinderung der Bewerber*innen sowie deren Familienaufgaben.
Schwerbehinderung
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Vollzeit- & Teilzeitstellen
Alle Stellen können grundsätzlich in Teilzeit besetzt werden.