Kennziffer 110/2025
Sachbearbeiter*innen
Der Kreis Groß-Gerau ist zuständig für die Aufgaben der Sozialhilfe (SGB XII). Der Fachbereich Soziale Sicherung sichert so die Menschen im Kreis Groß-Gerau, die vor allem auf soziale finanzielle Unterstützung angewiesen sind und stellt auch umfassende Beratungsangebote für die Kreisbevölkerung zur Verfügung. Im Fachdienst Allgemeine Soziale Hilfen besteht die Aufgabe darin (dauerhaft) erwerbsgeminderte sowie ältere Personen, die Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, zu beraten und deren Ansprüche auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu sichern.
Zu besetzen sind mehrere Stellen, sowohl in Vollzeit (39 Std./ Woche) als auch in Teilzeit mit unterschiedlichen Wochenstundenanteilen. Es sind sowohl unbefristete Stellen als auch befristete Stellen zu besetzen. Unabhängig von einer evtl. Befristung sind wir bestrebt, Sie dauerhaft zu beschäftigen.
Die Einstellung erfolgt grundsätzlich im Beschäftigungsverhältnis nach Entgeltgruppe 9b TVöD (bei Vorliegen der unter Punkt 1/Punkt 2a oder 2b genannten Voraussetzungen, s.u.) bzw. 9a TVöD (bei Vorliegen der unter Punkt 2 genannten Voraussetzungen, s.u.). Nur bei Bewerbern, die sich bereits in einem öffentlich-rechtlichen Beamtenverhältnis befinden, erfolgt die Einstellung bei den unbefristeten Stellen im Beamtenverhältnis.
Ihr Jahresbruttoeinkommen bewegt sich innerhalb dieser Entgeltgruppe je nach Erfahrungsstufe zwischen ca. 44.000 € und ca. 62.000 €, zusätzlich einer Jahressonderzahlung.
Die Stelle umfasst die Sachbearbeitung im Rechtsbereich nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII); dieses Aufgabengebiet beinhaltet insbesondere folgende Tätigkeiten:
• Sie sind zuständig für die umfassende Beratung und Betreuung für ein sog. Sachgebiet, dabei bearbeiten Sie u.a. täglich eingehende Anträge auf Leistungen nach dem SGB XII, Nebenkostenabrechnungen, einkommensrelevante Unterlagen, sowie Klagen und Widersprüche. Bei Ihrer Arbeit arbeiten Sie nach den gesetzlichen Grundlagen und üben dabei Ermessen aus
• Dabei haben Sie auch organisatorische Aufgaben, dies beinhaltet u.a. die Versendung und Prüfung von Weiterbewilligungsanträgen, Führung von Wiedervorlagen, Geltendmachung vorrangiger Ansprüche bei anderen Leistungsträgern, als auch den Aktenabschluss bei Beendigung des Leistungsbezugs
• Sie nehmen an regelmäßigen Teamsitzungen teil, um sich gemeinsam bei fachlichen Themen oder organisatorischen Änderungen mit den Kolleg*innen und der jeweiligen Führungskraft auszutauschen.
Ihr Profil:
• abgeschlossene Laufbahnprüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst, abgeschlossenes Studium Bachelor of Arts (B.A.) im Studiengang Allgemeine Verwaltung, abgeschlossene Fortbildung als Verwaltungsfachwirt*jn oder vergleichbare Ausbildung
oder
• abgeschlossene Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst in der allgemeinen Verwaltung (Verwaltungswirt ‘in), abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellten, abgeschlossene Ausbildung als Fachangestellte*r für Bürokommunikation oder vergleichbare Ausbildung
a. mit mindestens zwei Jahren einschlägiger Berufserfahrung oder
b. unter der Bedingung die Fortbildung als Verwaltungsfachwirt*in abzuschließen
• idealerweise konnten Sie bereits praktische Erfahrungen im Bereich des Sozialhilferechts und der Antragssachbearbeitung sammeln oder freuen sich darauf, dieses Wissen anzueignen
• es liegt Ihnen, Probleme konstruktiv zu behandeln – dabei behalten Sie auch in stressigen Situationen einen kühlen Kopf
• Sie arbeiten gerne mit anderen Menschen zusammen und freuen sich auf den Austausch im Team
Charta der Vielfalt
Die Kreisverwaltung Groß-Gerau hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Die Vielfalt des Kreises Groß-Gerau soll sich auch bei uns in der Kreisverwaltung widerspiegeln. Wir freuen uns über jede Bewerbung unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Weltanschauung, Religion, Alter oder Behinderung der Bewerber*innen sowie deren Familienaufgaben.
Schwerbehinderung
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Vollzeit- & Teilzeitstellen
Alle Stellen können grundsätzlich in Teilzeit besetzt werden.