Kennziffer 194/2024
Schulsozialarbeiter*in, Albert-Schweitzer-Schule
Die Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Jugendhilfe des Kreises in den Schulen. Für die Umsetzung gibt es auf Kreisebene ein Rahmenkonzept, dessen Konkretisierung in und mit den Schulen vor Ort und unter Beteiligung der örtlichen Kommunen erfolgt.
Ihre Aufgaben:
- Klassenbegleitung gemeinsam mit den Klassenlehrkräften in den Klassenstufen 1 und 2 unter dem Motto „Soziales Lernen“
- Einzelfallhilfe
- Kooperation mit Schule und Ganztag / Schulkindbetreuung
Ihr Profil:
- abgeschlossenes Studium im Bereich Soziale Arbeit oder Pädagogik (Bachelor/Diplom) oder vergleichbarer Abschluss
- Erfahrung in der Schulsozialarbeit sind wünschenswert
- Kenntnisse in folgenden Arbeitsfeldern:
- Soziales Lernen mit Klassen
- Sozialpädagogische Gruppenarbeit und Projekte
- Streitschlichtung
- Einzelfallhilfe und Beratung für Kinder und Eltern
- Kooperation mit Lehrkräften
- Kenntnisse und Kompetenzen im Umgang mit schulischen Strukturen
- Kenntnisse bzw. Zusatzqualifikationen in systemischer Beratung sowie Mediation sind wünschenswert
- Kenntnisse und Kompetenzen zur Vernetzung mit anderen Erziehungsinstitutionen (Beratungsstellen, örtl. Jugendförderungen, dem Allgemeinen Sozialen Dienst, Behörden etc.)
- Teamfähigkeit, Kooperationsbereitschaft, Organisationstalent, Verhandlungsgeschick
- Stressresistenz
- Innovation und konzeptionelle Weiterentwicklung
- gute Kenntnisse in MS Office (Word, Excel, Outlook)
- Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bereitstellung des privaten PKW für Dienstfahrten (gegen Kostenerstattung)
Charta der Vielfalt
Die Kreisverwaltung Groß-Gerau hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Die Vielfalt des Kreises Groß-Gerau soll sich auch bei uns in der Kreisverwaltung widerspiegeln. Wir freuen uns über jede Bewerbung unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Weltanschauung, Religion, Alter oder Behinderung der Bewerber*innen sowie deren Familienaufgaben.
Schwerbehinderung
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Vollzeit- & Teilzeitstellen
Alle Stellen können grundsätzlich in Teilzeit besetzt werden.