Kennziffer 323/2025
Sachgebietsleitung des Sachgebiets Asyl und Visa
Ihre Aufgaben:
- Personalführung (Koordination – Information – Instruktion)
- Konfliktmanagement
- Onboarding und Einarbeitungsmanagement (Prozessfestlegung und Überwachung, Feedbackgespräche und Personalentscheidung)
- Führen der LOB- und Jahresmitarbeitergespräche
- Verantwortung für Personalausschreibungen
- Führen von Einstellungsgesprächen und Personalauswahlentscheidungen
- Rechtssachbearbeitung im Sachgebiet Asyl und Visa
- Sicherstellung der IT-Dienstleistungen im Sachgebiet Asyl und Visa inkl. Steuerung und kontinuierliche Weiterentwicklung von Digitalisierungsprozessen
Ihr Profil:
- abgeschlossene Laufbahnprüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst, abgeschlossenes Studium Bachelor of Arts (B. A.) im Studiengang Allgemeine Verwaltung, abgeschlossene Fortbildung als Verwaltungsfachwirt*in oder vergleichbare Qualifikation
- Fort- und Weiterbildungsbereitschaft
- Engagement und Flexibilität
- Verbindliches, freundliches und sicheres Auftreten im Umgang mit einem interkulturellen Publikum
- Bereitschaft zum Erarbeiten auch komplexer Rechtszusammenhänge
- Rasche Auffassungsgabe
- Selbständiges Arbeiten und die Fähigkeit zu selbständigen Entscheidungen
- Sicherer Umgang mit Standardsoftware (Word/Excel) und die Bereitschaft zur Einarbeitung in IT-Fachverfahren
- Verantwortungsbereitschaft
- Ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Hohe soziale Kompetenz
Charta der Vielfalt
Die Kreisverwaltung Groß-Gerau hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Die Vielfalt des Kreises Groß-Gerau soll sich auch bei uns in der Kreisverwaltung widerspiegeln. Wir freuen uns über jede Bewerbung unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Weltanschauung, Religion, Alter oder Behinderung der Bewerber*innen sowie deren Familienaufgaben.
Schwerbehinderung
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Vollzeit- & Teilzeitstellen
Alle Stellen können grundsätzlich in Teilzeit besetzt werden.