Kennziffer 67/2026
Sachgebietsleitung, Fachbereich Soziale Sicherung, Fachdienst Wohngeldbehörde
„Die Wohnkosten steigen stetig an. Wir unterstützen einkommensschwache Haushalte, indem Kosten für die Unterkunft bezuschusst werden, wenn ein Anspruch nach dem Wohngeldgesetz besteht.“
Ihre Aufgaben:
- Personalführung, Personal- und Teamplanung
- Führen von Mitarbeitendengesprächen in einem von zwei Teams mit jeweils bis zu 12 Mitarbeitenden
- Operative Umsetzung der Leistungsbereitstellung nach dem Wohngeldgesetz, Prozessteuerung und -optimierung
- Klärung von Grundsatzfragen
- Abwicklung von Bußgeldverfahren
- Widerspruchssachbearbeitung
- Projekt- und Sonderaufgaben
- Begleitung der Einführung Digitaler Prozesse
Ihr Profil:
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abgeschlossene Laufbahnprüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst, abgeschlossenes Studium Bachelor of Arts (B.A.) im Studiengang Allgemeine Verwaltung, abgeschlossene Fortbildung als Verwaltungsfachwirt*in oder vergleichbare Qualifikation
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Selbständiger und kooperativer Arbeits- und Führungsstil
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Teamfähigkeit und Personalführungskompetenz
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Kompetenzen in der Bearbeitung komplexer Sachverhalte, Widerspruchsbearbeitung und Abwicklung von Bußgeldverfahren
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Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Behörden
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Wünschenswert sind:
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Kenntnisse und Berufserfahrung aus dem Bereich Wohngeldgesetz und angrenzender Gesetze
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Anwenderkenntnisse der Fachanwendung HeWoG
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Erfahrung in der Führung von Mitarbeitenden
Charta der Vielfalt
Die Kreisverwaltung Groß-Gerau hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Die Vielfalt des Kreises Groß-Gerau soll sich auch bei uns in der Kreisverwaltung widerspiegeln. Wir freuen uns über jede Bewerbung unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Weltanschauung, Religion, Alter oder Behinderung der Bewerber*innen sowie deren Familienaufgaben.
Schwerbehinderung
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Vollzeit- & Teilzeitstellen
Alle Stellen können grundsätzlich in Teilzeit besetzt werden.