Kennziffer 339/2025
Fachdienstleiter*in Kindertagesbetreuung
Der Fachdienst Kindertagesbetreuung umfasst die Aufgaben der Planung, Qualitätssicherung und Aufsicht der beiden Sachgebiete „Kindertageseinrichtungen“ und „Kindertagespflege“. Zentrale Aufgaben in beiden Sachgebieten sind die Gewährleistung des Schutzes von Kindern in der Kindertagesbetreuung, die Sicherung der Rechtsansprüche gem. § 24 SGB VIII sowie die Weiterentwicklung der Qualität im System der frühkindlichen Bildung. Grundvoraussetzung hierfür ist eine enge Vernetzung mit den 13 Städten und Gemeinden sowie weiteren Kooperationspartnern im Zuständigkeitsbereich des Fachdienstes als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Derzeit sind im Fachdienst Kindertagesbetreuung insgesamt 25 Mitarbeiter*innen in drei Organisationseinheiten beschäftigt.
Ihre Aufgaben:
- Gesamtverantwortliche Leitung aller Organisationseinheiten des Fachdienstes
- Personelle, fachliche und strategische Steuerung des Fachdienstes
- Personalverantwortung, -organisation, -entwicklung, -sicherung
- Qualitätssicherung
- Fach- und Dienstaufsicht
- Organisationsentwicklung und – steuerung
- Gesamtverantwortung für das Fachdienstbudget und das Förderwesen
- Berichtswesen und Statistik
- Netzwerkarbeit, Gremienarbeit auf Kreis- und Landesebene
- Planung und Sicherung eines quantitativ und qualitativ bedarfsgerechten, inklusiven Bildungs- und Betreuungsangebots für alle Kinder im Alter von 0-6 Jahren gemeinsam mit den Kommunen im Kreis Groß-Gerau
- Verantwortliche Steuerung des Pilotprojektes Inklusive Kindertagesbetreuung, welches mit externer Unterstützung v.a. die Erstellung und Durchführung eines Projektstrukturplanes in enger Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Kommunen, die finanzielle sowie personelle Absicherung beinhaltet
- Planung und Steuerung der Umsetzung von Projekten zur Strukturentwicklung in den Kommunen
- Weiterentwicklung des Fachdienstes im Sinne der SGB VIII-Reform und entlang gesellschaftspolitischer Entwicklungen sowie auf Basis wissenschaftsbegründeter Erkenntnisse
- Enge Zusammenarbeit mit weiteren Organisationseinheiten des Fachbereichs Jugend und Familie wie dessen Fachdiensten, Geschäftsstelle, Stabsstelle „Analysen/ Weiterentwicklung/ Jugendhilfeplanung“ sowie fachbereichsübergreifend mit weiteren Fachdiensten der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe
Ihr Profil:
- eine abgeschlossene Laufbahnprüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst oder ein abgeschlossenes Studium (z. B. Bachelor of Arts im Studiengang Allgemeine Verwaltung, der Sozialwissenschaft, Pädagogik, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit oder vergleichbar) oder eine abgeschlossene Fortbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt*in oder eine vergleichbare Qualifikation
- Fundierte fachliche und rechtliche Kenntnisse im Kontext der Förderung von Kindern in der Kindertagesbetreuung und der diesbezüglichen gesetzlichen Rahmenbedingungen
- Erfahrung und Sachverständigkeit in
- Qualitätsentwicklung
- Projektmanagement
- Netzwerkarbeit
- Einsatzbereitschaft und Engagement, Bereitschaft zu dienstlich erforderlichen Überstunden und anlassbedingten Arbeiten in den Randzeiten
- Sehr hohe soziale und kommunikative Kompetenz
- Hohe Moderations- und Kooperationskompetenz
- Hohes Maß an Verhandlungsgeschick sowie
- sorgfältige, verbindliche und formal korrekte Arbeitsweise
Wünschenswert sind:
- Einschlägige Berufserfahrung im Bereich der Frühkindlichen Bildung und der Inklusion
- Führungserfahrung
- Kenntnisse und Erfahrung im Berichtswesen
- Kenntnisse der Gremienarbeit
Charta der Vielfalt
Die Kreisverwaltung Groß-Gerau hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Die Vielfalt des Kreises Groß-Gerau soll sich auch bei uns in der Kreisverwaltung widerspiegeln. Wir freuen uns über jede Bewerbung unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Weltanschauung, Religion, Alter oder Behinderung der Bewerber*innen sowie deren Familienaufgaben.
Schwerbehinderung
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Vollzeit- & Teilzeitstellen
Alle Stellen können grundsätzlich in Teilzeit besetzt werden.