Kennziffer 54/2026
Sozialarbeiter*innen / Sozialpädagog*innen
Der Fachdienst ASD ist der zentrale Dienst des Jugendamtes. Er übernimmt im Jugendamt drei gesetzlich verankerte zentrale Hauptaufgaben: Beratung von Familien + die Vermittlung von Hilfen zur Erziehung + Funktion als Wächteramt & die damit verbunden der Kinderschutz. Werden Sie Teil eines engagierten Teams, unterstützen Kinder und Jugendliche in Krisensituationen und im Umgang mit beiden Elternteilen und beraten Eltern bei Trennung und Scheidung.
Ihre Aufgaben:
- Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien in allen Fragen der Erziehung
- Vorbereitung, Planung und Steuerung sowie sozialpädagogische Begleitung aller Formen von Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII, insbesondere die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII
- Krisenintervention
- Kinderschutz und Wahrnehmung der Aufgaben gemäß § 8a und § 42 SGB VIII mit Einsätzen in der Rufbereitschaft außerhalb der regulären Arbeitszeit (ca. 4 bis 6 Wochen im Jahr), vergütet nach § 8 Abs. 3 TVöD
- Hilfen für junge Volljährige
- Beratung in Trennungs- und Scheidungsfragen
- Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht
- Teilnahme, Initiierung von Helferkonferenzen und Mitwirkung in Arbeitskreisen
- Kooperation mit Schulen sowie anderen sozialen Institutionen
Ihr Profil:
- Abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium (Bachelor/ Master/ Diplom) in folgenden Bereichen:
- Soziale Arbeit oder Heilpädagogik mit staatlicher Anerkennung (je nach Landesrecht der ausbildenden Hochschule) oder Erziehungswissenschaften, Pädagogik oder Kindheitspädagogik oder eine vergleichbare Qualifikation
- haben ein gutes Auffassungs- und Durchsetzungsvermögen und ein sicheres Auftreten
- arbeiten gerne im einem aufgeschlossenen Team
- haben die Bereitschaft zur Weiterentwicklung von Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen
- gehen mit Engagement und Kreativität an die Arbeit
- sind flexibel und verfügen über Beratungskompetenzen
- kennen die gängigen PC-Anwenderprogramme und können diese sicher anwenden
- besitzen eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. B und sind bereit den eigenen PKW für Dienstfahrten (gegen Kostenerstattung nach dem Hessischen Reisekostengesetz) zu benutzen, sofern kein Dienstwagen zur Verfügung steht
- verfügen über sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (deutschsprachiger Schul-/ Berufsabschluss oder ein Zertifikat mindestens Niveau C1)
Wünschenswert sind:
- Umfangreiche Kenntnisse in der Gesetzesanwendung des SGB VIII (gründliche Kenntnisse in den Grundlagen der Jugendhilfe)
- Erfahrungen im lebenswelt- und ressourcenorientierten Arbeiten
- Erfahrungen in der Gesprächsführung und Moderation von Helferkonferenzen
Charta der Vielfalt
Die Kreisverwaltung Groß-Gerau hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Die Vielfalt des Kreises Groß-Gerau soll sich auch bei uns in der Kreisverwaltung widerspiegeln. Wir freuen uns über jede Bewerbung unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Weltanschauung, Religion, Alter oder Behinderung der Bewerber*innen sowie deren Familienaufgaben.
Schwerbehinderung
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Vollzeit- & Teilzeitstellen
Alle Stellen können grundsätzlich in Teilzeit besetzt werden.