Kennziffer 55/2026
Sozialarbeiter*innen / Sozialpädagog*innen in der Trennungs- und Scheidungsberatung
Der Fachdienst ASD ist der zentrale Dienst des Jugendamtes. Er übernimmt im Jugendamt drei gesetzlich verankerte zentrale Hauptaufgaben: Beratung von Familien + die Vermittlung von Hilfen zur Erziehung + Funktion als Wächteramt & die damit verbunden der Kinderschutz. Werden Sie Teil eines engagierten Teams, unterstützen Kinder und Jugendliche in Krisensituationen und im Umgang mit beiden Elternteilen und beraten Eltern bei Trennung und Scheidung.
Ihre Aufgaben:
- Beratung in Partnerschaft, Trennung und Scheidung nach § 17 SGB VIII
- Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts nach § 18 SGB VIII
- Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht nach § 50 SGB VIII & Teilnahme an Gerichtsterminen
- Vorbereitung schriftlicher und mündlicher Stellungnahmen für das Familiengericht
- Beratung und Mitwirkung in Gewaltschutzverfahren
- Einleitung von begleiteten Umgängen über kooperierende Beratungsstellen
- Austausch mit am Verfahren Beteiligten, wie z.B. Verfahrensbeistand oder Anwälte
- Teilnahme, Initiierung von Helferkonferenzen und Mitwirkung in Arbeitskreisen
- Kooperation mit Beratungsstellen und anderen sozialen Institutionen
Ihr Profil:
- Abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium (Bachelor/ Master/ Diplom) in folgenden Bereichen:
- Soziale Arbeit oder Heilpädagogik mit staatlicher Anerkennung (je nach Landesrecht der ausbildenden Hochschule) oder Erziehungswissenschaften, Pädagogik oder Kindheitspädagogik oder eine vergleichbare Qualifikation
- verfügen über ein gutes Auffassungs- und Durchsetzungsvermögen und ein sicheres Auftreten
- arbeiten gerne in einem aufgeschlossenen Team
- die Bereitschaft zur Weiterentwicklung von Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen
- gehen mit Engagement und Kreativität an die Arbeit
- sind flexibel und verfügen über Beratungskompetenzen
- kennen die gängigen PC-Anwenderprogramme und können diese sicher anwenden
- besitzen eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. B und die Bereitschaft den eigenen PKW für Dienstfahrten (gegen Kostenerstattung nach dem Hessischen Reisekostengesetz) zu nutzen, sofern kein Dienstwagen zur Verfügung steht
- verfügen über sehr gute Deutschkenntnisse (deutschsprachiger Schul-/ Berufsabschluss oder ein Zertifikat mindestens Niveau C1)
Wünschenswert sind:
- Umfangreiche Kenntnisse in der Gesetzesanwendung des SGB VIII (gründliche Kenntnisse in den Grundlagen der Jugendhilfe)
- Erfahrungen im lebenswelt- und ressourcenorientierten Arbeiten
- Erfahrungen in der Gesprächsführung und Moderation von Helferkonferenzen
Charta der Vielfalt
Die Kreisverwaltung Groß-Gerau hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Die Vielfalt des Kreises Groß-Gerau soll sich auch bei uns in der Kreisverwaltung widerspiegeln. Wir freuen uns über jede Bewerbung unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Weltanschauung, Religion, Alter oder Behinderung der Bewerber*innen sowie deren Familienaufgaben.
Schwerbehinderung
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Vollzeit- & Teilzeitstellen
Alle Stellen können grundsätzlich in Teilzeit besetzt werden.