Kennziffer 106/2026
Ihre Aufgaben:
- Sie sind zuständig für die umfassende Beratung und Betreuung für ein sog. Sachgebiet, dabei bearbeiten Sie u.a. täglich eingehende Anträge auf Leistungen nach dem SGB XII, Nebenkostenabrechnungen, einkommensrelevante Unterlagen, sowie Klagen und Widersprüche. Bei Ihrer Arbeit arbeiten Sie nach den gesetzlichen Grundlagen und üben dabei Ermessen aus
- Dabei haben Sie auch organisatorische Aufgaben, dies beinhaltet u.a. die Versendung und Prüfung von Weiterbewilligungsanträgen, Führung von Wiedervorlagen, Geltendmachung vorrangiger Ansprüche bei anderen Leistungsträgern, als auch den Aktenabschluss bei Beendigung des Leistungsbezugs
- Sie nehmen an regelmäßigen Teamsitzungen teil, um sich gemeinsam bei fachlichen Themen oder organisatorischen Änderungen mit den Kolleg*innen und der jeweiligen Führungskraft auszutauschen.
Ihr Profil:
- abgeschlossene Laufbahnprüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst, abgeschlossenes Studium Bachelor of Arts (B.A.) im Studiengang Allgemeine Verwaltung, abgeschlossene Fortbildung als Verwaltungsfachwirt*in oder vergleichbare Qualifikation
- idealerweise konnten Sie bereits praktische Erfahrungen im Bereich des Sozialhilferechts und der Antragssachbearbeitung sammeln oder freuen sich darauf, dieses Wissen anzueignen
- es liegt Ihnen, Probleme konstruktiv zu behandeln – dabei behalten Sie auch in stressigen Situationen einen kühlen Kopf
- Sie arbeiten gerne mit anderen Menschen zusammen und freuen sich auf den Austausch im Team
Charta der Vielfalt
Die Kreisverwaltung Groß-Gerau hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Die Vielfalt des Kreises Groß-Gerau soll sich auch bei uns in der Kreisverwaltung widerspiegeln. Wir freuen uns über jede Bewerbung unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Weltanschauung, Religion, Alter oder Behinderung der Bewerber*innen sowie deren Familienaufgaben.
Schwerbehinderung
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Vollzeit- & Teilzeitstellen
Alle Stellen können grundsätzlich in Teilzeit besetzt werden.