Kennziffer 89/2026
Sachbearbeiter*in, Sachgebiet Asylbewerberleistungsgesetz
Der Fachdienst Besondere Soziale Hilfen ist was seine Aufgaben betrifft sehr vielfältig und daher auch in verschiedene Sachgebiete aufgeteilt. So gehört zu unseren Aufgaben u.a. die Berechnung der Leistungen für die Hilfe zur Pflege. Anhand der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen ermitteln wir in welcher Höhe und in welchem Umfang Leistungen gewährt werden können. Ein weiterer Teil ist die „Sozialhilfe für Asylbewerber“. Auch hier berechnen wir sowohl wie viel an monatlichen Leistungen Personen und Familien zusteht, als auch welche Leistungen im Rahmen der Krankenhilfe gewährt werden können.
Ihre Aufgaben:
Sie arbeiten selbstständig innerhalb eines engagierten, erfahrenen Teams und übernehmen nach einer umfangreichen Einarbeitung folgende Aufgaben:
- Zu Ihrem Aufgabengebiet gehört die Bearbeitung eingehender Unterlagen, beispielsweise Lohnabrechnungen, Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Aufenthaltstitel sowie Klagen und Widersprüche
- Sie prüfen eingereichte Wohnungsangebote anhand der Richtlinien des Kreises Groß-Gerau auf ihre Angemessenheit
- Die Führung von Wiedervorlagen, die Geltendmachung vorrangiger Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern sowie der Abschluss von Leistungsfällen gehören ebenfalls zu Ihrem Verantwortungsbereich
- Kostenerstattungsansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern bearbeiten Sie eigenständig
- In regelmäßigen Teamsitzungen tauschen Sie sich mit Ihren Kolleg*innen zu aktuellen Entwicklungen und komplexen Fallkonstellationen aus und erarbeiten gemeinsam Lösungsansätze
- Gemeinsam mit Ihren Kolleg*innen übernehmen Sie die Betreuung und Begleitung von Auszubildenden
- Bei der Aufnahme neu zugewiesener Geflüchteter wirken Sie im Team mit und bereiten die Leistungsgewährung vor
- Die monatlichen Barauszahlungen führen Sie gemeinsam mit Ihren Kolleg*innen durch
- Darüber hinaus bringen Sie sich bei der Weiterentwicklung digitaler Arbeitsabläufe sowie der Einführung und Nutzung der elektronischen Akte ein
Ihr Profil:
- abgeschlossene Laufbahnprüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst, abgeschlossenes Studium Bachelor of Arts (B.A.) im Studiengang Allgemeine Verwaltung, abgeschlossene Fortbildung als Verwaltungsfachwirt*in oder vergleichbare Qualifikation
oder - abgeschlossene Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst in der allgemeinen Verwaltung (Verwaltungswirt*in), abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellten, abgeschlossene Ausbildung als Fachangestellte*r für Bürokommunikation oder vergleichbare Qualifikation
- a) mit mindestens zwei Jahren einschlägiger Berufserfahrung
- Idealerweise verfügen Sie bereits über Kenntnisse im Sozialleistungsrecht oder in der Antragssachbearbeitung. Alternativ bringen Sie die Bereitschaft mit, sich in dieses vielseitige und spannende Rechtsgebiet einzuarbeiten
- Sie arbeiten strukturiert, verantwortungsbewusst und behalten auch in anspruchsvollen Situationen den Überblick
- Ein wertschätzender Umgang mit Menschen, Serviceorientierung sowie eine ausgeprägte Teamfähigkeit zeichnen Sie aus
- Sie bringen die Bereitschaft mit, sich in neue Themenfelder einzuarbeiten und Veränderungen aktiv mitzugestalten
- Idealerweise verfügen Sie über Interesse an digitalen Arbeitsprozessen und möchten die Weiterentwicklung der elektronischen Akte sowie weiterer Digitalisierungsprojekte unterstützen
Die Einstellung erfolgt grundsätzlich im Beschäftigungsverhältnis nach Entgeltgruppe 9b TVöD (bei Vorliegen der unter Punkt 1/Punkt 2.1 genannten Voraussetzungen) bzw. 9a TVöD (bei Vorliegen der unter Punkt 2 genannten Voraussetzungen).
Charta der Vielfalt
Die Kreisverwaltung Groß-Gerau hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Die Vielfalt des Kreises Groß-Gerau soll sich auch bei uns in der Kreisverwaltung widerspiegeln. Wir freuen uns über jede Bewerbung unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Weltanschauung, Religion, Alter oder Behinderung der Bewerber*innen sowie deren Familienaufgaben.
Schwerbehinderung
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Vollzeit- & Teilzeitstellen
Alle Stellen können grundsätzlich in Teilzeit besetzt werden.