Kennziffer 349/2025
Stabsstelle Einrichtungsaufsicht, Fachbereich Jugend und Familie
Der Fachbereich Jugend und Familie (FB JuF) umfasst die fünf Fachdienste (FD) Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe, Allgemeiner Sozialer Dienst, Besondere Soziale Dienste, Erziehungsberatung und Kindertagesbetreuung sowie Stabstellen der Steuerungsunterstützung.
Zentrale Aufgabe im Fachbereich ist die Gewährleistung von Jugendhilfe und Sicherstellung der Rechtsansprüche gemäß SGB VIII. Dabei obliegt dem Fachbereich die gesamtverantwortliche Steuerung und Ausrichtung des Fachbereichs insbesondere bei der Umsetzung der SGB VIII-Reform und ihrer Qualitätssicherung für den Kreis Groß-Gerau im Rahmen des Zuständigkeitsbereichs.
Grundvoraussetzung hierfür ist eine enge Vernetzung mit den 13 Städten und Gemeinden sowie weiteren Kooperationspartnern als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Stabstellen der Steuerungsunterstützung mit insgesamt 3,5 Stellen sind insbesondere mit der Umsetzung der neuen bzw. erweiterten Aufgaben aus der SGB VIII-Reform und dem Schwerpunkt Inklusion betraut.
Ihre Aufgaben:
- Einrichtungsaufsicht und Fachberatungkommunaler und freier Träger der Jugendhilfe, vor allem
- Einrichtungsaufsicht gem. §§ 45-48a SGB VIII, unter anderem
- Erlaubnisverfahren für den Betrieb einer Einrichtung für teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe (Betriebserlaubnisverfahren)
- Entgegennahme, Bearbeitung und maßgebliche (örtliche) Überprüfung von Beschwerden und besonderen Vorkommnissen, Verantwortung für die Einhaltung der fachlichen Standards
- Qualitätssicherung unter besonderem Bezug auf die Vorgaben der SGB VIII-Reform
- Beratung der Träger zum laufenden Betrieb und allen Fragen betr. SGB VIII
- Unterstützung bei Leistungsvereinbarungen
- (Stellvertretende) Teilnahme an Arbeitskreisen auf Landesebene
- Teilnahme an Arbeitsgruppen zur Erarbeitung von Modellen, Sichtung von Best Practice-Beispielen, Berichterstellung zur Umsetzung inklusiver Jugendhilfeangebote, insbesondere inklusiver Jugendhilfeeinrichtungen
- Einrichtungsaufsicht gem. §§ 45-48a SGB VIII, unter anderem
- Weiterentwicklung der inklusiven Jugendhilfe
- Analyse der und Ausrichtung an den gesetzlichen und gesellschaftspolitischen Entwicklungen mit Verankerung langfristiger und weitreichender Handlungsstrategien in der Jugendhilfe, Schwerpunkt Inklusion, mit Beratung von Trägern und Ausbau gezielter inklusiver Jugendhilfeangebote (ambulant, teil- und stationär)
- Aufbau, Pflege und/oder Mitwirkung an Statistik und einem Qualitätsmanagementsystem im verantworteten Bereich
- Strategieentwicklung zum Begegnen des Fachkraftmangels, zur Überwindung von Systemgrenzen und struktureller Neuaufstellung in der Jugendhilfe
- Initiierung oder Begleitung von entsprechenden Arbeitsgruppen
- Konsequente Beteiligung der Zielgruppen gem. SGB VIII, Sicherstellung von Beteiligungsmöglichkeiten im verantworteten Bereich, bspw. Beschwerdemöglichkeiten
- Weitere anlassbedingte Aufgaben in Zusammenhang mit den verantworteten Aufgaben gem. Fachbereichsleitung
Ihr Profil:
- eine abgeschlossene Laufbahnprüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst oder ein abgeschlossenes Studium (z. B. Bachelor of Arts im Studiengang Allgemeine Verwaltung, der Sozialwissenschaft, Betriebswissenschaft oder vergleichbar) oder eine abgeschlossene Fortbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt*in oder eine vergleichbare Qualifikation
- Sichere Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen, insbesondere des SGB VIII und SGB IX
sowie des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie landesrechtlicher Verordnungen und Erlasse im Verantwortungsbereich - Entscheidungsfähigkeit, Selbständigkeit, Durchsetzungsvermögen
- Vertrauenswürdigkeit, Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Gewissenhaftigkeit
- Unbestechlichkeit, hohe Integrität
- Sicheres Auftreten, Kommunikationsgeschick, Verhandlungsgeschick
- Vielfaltskompetenz, hohes Maß an interkultureller und inklusiver Kompetenz
- Hohe soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, Konfliktlösungsfähigkeit, Empathie
- Einsatzbereitschaft und Engagement, Bereitschaft zu anlassbezogenen dienstlich erforderlichen Überstunden und anlassbedingten Arbeiten in den Randzeiten
- Kreativität, Innovationsbereitschaft
- Organisations- und Planungsfähigkeit, strukturelle und konzeptionelle Fähigkeiten
- Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- Hohe Lernbereitschaft und Bereitschaft zu Fortbildung
Wünschenswert sind:
- Gute Kenntnisse im institutionellen Kinderschutz
- Projektmanagementkenntnisse und -fähigkeiten
- Erfahrung in der Verwaltungsarbeit
- Grundlegende Kenntnisse des SGB V, SGB XII, SGB XIV, BTHG oder Bereitschaft, sich in diese anlassbezogen einzuarbeiten
Charta der Vielfalt
Die Kreisverwaltung Groß-Gerau hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Die Vielfalt des Kreises Groß-Gerau soll sich auch bei uns in der Kreisverwaltung widerspiegeln. Wir freuen uns über jede Bewerbung unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Weltanschauung, Religion, Alter oder Behinderung der Bewerber*innen sowie deren Familienaufgaben.
Schwerbehinderung
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Vollzeit- & Teilzeitstellen
Alle Stellen können grundsätzlich in Teilzeit besetzt werden.