Kennziffer 74/2026
Tiergesundheitsaufseher*in, Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ihre Aufgaben:
- Tierseuchen- und tierschutzrechtliche Überwachung von Tierbeständen, -schauen, -börsen, -haltungen aller Art sowie Tiertransporten
- Kontrolle der Abgabe von Tierimpfstoffen und des Umganges mit Tierarzneimitteln in Abstimmung mit der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt
- Überwachung der Einhaltung der tierkörperbeseitigungsrechtlichen Vorschriften
- Mitwirkung bei Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Verstöße und zur Verhütung künftiger Verstöße im Rahmen veterinärrechtlicher Vorgaben
- Durchführung von Konditionalitäts-Kontrollen
- Beratung von Bürgerinnen und Bürgern in den oben genannten Aufgabenbereichen
- Vorbereitung und Annahme von veterinärmedizinischen Proben, Probentransport
- administrative Tätigkeiten wie Pflege der Betriebsdaten, Abfassung von Berichten, Vorbereitungen von Statistiken
Ihr Profil:
- abgeschlossene Fortbildung zur Tiergesundheitsaufseherin / zum Tiergesundheitsaufseher, oder eine vergleichbare Fortbildung anderer Bundesländer, oder
- abgeschlossene Ausbildung mit anschließender zweijähriger einschlägiger Berufserfahrung als Tierwirtin oder Tierwirt, Tierpflegerin oder Tierpfleger, Landwirtin oder Landwirt oder in vergleichbaren Berufen mit entsprechender Weiterbildung (z. B. Meisterin/Meister, Technikerin/Techniker) oder Veterinärmedizinische Fachangestellte oder Veterinärmedizinischer Fachangestellter mit der Bereitschaft zur Fortbildung
- sicherer und geübter Umgang mit landwirtschaftlichen Nutztieren und Heimtieren
- sicherer Umgang mit den üblichen EDV-Programmen und den speziellen EDV-Fachverfahren (BALVI IP; TRACES, TSN), oder Bereitschaft zur schnellen und gründlichen Einarbeitung
- Fähigkeit zum selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeiten
- freundliches, selbstsicheres Auftreten, Teamfähigkeit und Verhandlungsgeschick
- uneingeschränkte Außendienstfähigkeit
- In der deutschen Sprache können Sie sich in Wort und Schrift gut und überzeugend ausdrücken
- Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung, z.T. auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten und an Wochenenden / Feiertagen unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Beruf und Familienpflichten
- Fahrerlaubnis der Klasse B
- Bereitschaft das eigene KFZ für Dienstfahrten zu nutzen
Charta der Vielfalt
Die Kreisverwaltung Groß-Gerau hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Die Vielfalt des Kreises Groß-Gerau soll sich auch bei uns in der Kreisverwaltung widerspiegeln. Wir freuen uns über jede Bewerbung unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Weltanschauung, Religion, Alter oder Behinderung der Bewerber*innen sowie deren Familienaufgaben.
Schwerbehinderung
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Vollzeit- & Teilzeitstellen
Alle Stellen können grundsätzlich in Teilzeit besetzt werden.