Kennziffer 123/ 2026
Der Fachbereich Jugend und Familie (FB JuF) umfasst die fünf Fachdienste (FD) Wirtschaftliche und Rechtliche Jugendhilfe, Allgemeiner Sozialer Dienst, Besondere Soziale Dienste, Erziehungsberatung und Kindertagesbetreuung. Zentrale Aufgaben im Fachbereich sind die Gewährleistung von Jugendhilfe und die Sicherstellung der Rechtsansprüche gemäß SGB VIII. Dabei obliegt dem Fachbereich die gesamtverantwortliche Steuerung und Ausrichtung der Jugendhilfe insbesondere bei der Umsetzung der SGB VIII-Reform und ihrer Qualitätssicherung für den Kreis Groß-Gerau im Rahmen des Zuständigkeitsbereichs.
Grundvoraussetzung hierfür ist eine enge Vernetzung mit den 13 Städten und Gemeinden sowie weiteren Kooperationspartnern als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Ihre Aufgaben:
Einrichtungsaufsicht und Fachberatung kommunaler und freier Träger der Jugendhilfe
- Wahrnehmung der Aufgaben der Einrichtungsaufsicht gemäß §§ 45–48a SGB VIII, insbesondere:
- Mitwirkung im Betriebserlaubnisverfahren für teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe
- Entgegennahme, Bearbeitung und örtliche Prüfung von Beschwerden und besonderen Vorkommnissen sowie Mitwirkung an der Sicherstellung fachlicher Standards
- Beratung und fachliche Begleitung kommunaler und freier Träger im laufenden Betrieb sowie zu Fragen des SGB VIII
- Qualitätssicherung und -entwicklung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Weiterentwicklungen des SGB VIII und der Anforderungen an eine inklusive Jugendhilfe
- Unterstützung der Jugendhilfeträger bei der Entwicklung und Umsetzung von Leistungs-, Schutz-, Beteiligungs- und Beschwerdekonzepten sowie bei Leistungsvereinbarungen
- Mitwirkung in landesweiten Arbeitskreisen und Fachgremien sowie fachliche Vertretung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe
- Mitwirkung an der Entwicklung und Erprobung neuer Angebotsformen, der Identifizierung von Best-Practice-Ansätzen und der Weiterentwicklung inklusiver Jugendhilfeangebote
- Erstellung von Fachberichten und Auswertungen zur Qualität und Weiterentwicklung der Jugendhilfeangebote
- Auswertung der Erkenntnisse aus der Einrichtungsaufsicht und Übertragung auf die Jugendhilfeplanung und Weiterentwicklung der Angebotsstruktur
Jugendhilfeplanung und Weiterentwicklung der inklusiven Jugendhilfe
- Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendhilfeplanung gemäß §§ 79, 80 SGB VIII sowie Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten, wirksamen und inklusiven Jugendhilfelandschaft
- Analyse gesetzlicher, gesellschaftlicher und sozialräumlicher Entwicklungen sowie Ermittlung und Bewertung von Bedarfen als Grundlage für strategische Planungen
- Analyse der bestehenden Angebotsstruktur und Entwicklung passgenauer Jugendhilfeangebote gemeinsam mit den zuständigen Fachdiensten und Trägern der freien Jugendhilfe
- Planung und Begleitung des bedarfsgerechten Ausbaus und der Weiterentwicklung von Jugendhilfeangeboten über die ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen hinweg
- Aufbau und Weiterentwicklung von Statistik-, Daten- und Berichtssystemen sowie Mitwirkung an der Qualitätsentwicklung gemäß § 79a SGB VIII
- Initiierung und Begleitung von Arbeitsgruppen, Facharbeitskreisen und Beteiligungsprozessen sowie Zusammenarbeit mit Trägern und relevanten Kooperationspartnern
- Sicherstellung und Weiterentwicklung von Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten für junge Menschen und Familien
- Wahrnehmung weiterer anlassbezogener Aufgaben nach Maßgabe der Fachdienstleitung
Ihr Profil:
- Abgeschlossenes Studium (Bachelor/Diplom/Master) in einem einschlägigen Studiengang, insbesondere: Soziale Arbeit / Sozialpädagogik / Sozialwissenschaften, Öffentliche Verwaltung / Public Administration, Rechtswissenschaften / Betriebswirtschaftslehre oder eine vergleichbare Qualifikation
- Sichere Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen, insbesondere des SGB VIII und SGB IX sowie des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes und landesrechtlicher Verordnungen und Erlasse im Verantwortungsbereich
- Entscheidungsfähigkeit, Selbständigkeit, Durchsetzungsvermögen
- Vertrauenswürdigkeit, Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Gewissenhaftigkeit
- Unbestechlichkeit, hohe Integrität
- Sicheres Auftreten, Kommunikationsgeschick, Verhandlungsgeschick
- Vielfaltskompetenz, hohes Maß an interkultureller und inklusiver Kompetenz
- Hohe soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, Konfliktlösungsfähigkeit, Empathie
- Einsatzbereitschaft und Engagement, Bereitschaft zu anlassbezogenen dienstlich erforderlichen Überstunden und anlassbedingten Arbeiten in den Randzeiten
- Organisations- und Planungsfähigkeit, strukturelle und konzeptionelle Fähigkeiten
- Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- Kreativität, Innovationsbereitschaft
- Hohe Lernbereitschaft und Bereitschaft zu Fortbildung
Wünschenswert sind:
- Berufserfahrung, idealerweise im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, in der Einrichtungsaufsicht, Jugendhilfeplanung, Qualitätsentwicklung, Beratung oder im kommunalen Verwaltungsbereich
- Gute Kenntnisse im institutionellen Kinderschutz
- Projektmanagementkenntnisse und -fähigkeiten
- Grundlegende Kenntnisse des SGB V, SGB VIII, SGB IX, SGB XIV, BTHG, BGB oder Bereitschaft, sich in diese anlassbezogen einzuarbeiten
Charta der Vielfalt
Die Kreisverwaltung Groß-Gerau hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Die Vielfalt des Kreises Groß-Gerau soll sich auch bei uns in der Kreisverwaltung widerspiegeln. Wir freuen uns über jede Bewerbung unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Weltanschauung, Religion, Alter oder Behinderung der Bewerber*innen sowie deren Familienaufgaben.
Schwerbehinderung
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Vollzeit- & Teilzeitstellen
Alle Stellen können grundsätzlich in Teilzeit besetzt werden.