Kennziffer 125/ 2026
Der Fachdienst Besondere Soziale Hilfen ist was seine Aufgaben betrifft, sehr vielfältig und daher auch in verschiedene Sachgebiete aufgeteilt. So gehört zu unseren Aufgaben u.a. die Berechnung der Leistungen für die Hilfe zur Pflege. Anhand der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen ermitteln wir, in welcher Höhe und in welchem Umfang Leistungen gewährt werden können. Ein weiterer Teil ist die „Sozialhilfe für Asylbewerber“. Auch hier berechnen wir sowohl wie viel an monatlichen Leistungen Personen und Familien zusteht, als auch welche Leistungen im Rahmen der Krankenhilfe gewährt werden können.
Ihre Aufgaben:
Sie arbeiten selbstständig innerhalb eines engagierten, erfahrenen Teams und übernehmen nach einer umfangreichen Einarbeitung folgende Aufgaben:
- Prüfung und Entscheidung über Anträge auf Sozialhilfe in Form von „Hilfe zur Pflege in Einrichtungen“ von Personen, die wegen Pflegebedürftigkeit in einem Pflegeheim untergebracht werden und die Kosten nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können
- Entscheidung über Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Dritten wie verschenktem Vermögen und/oder ungerechtfertigter Bereicherung
- Prüfung und Entscheidung über den Kostenersatzes durch Erben
- Vermögensprüfung im Rahmen des SGB XII und Abwicklung der Eintragungen von Sicherungshypotheken bei Hausgrundstücken
- Entscheidung über die Höhe des öffentlich-rechtlichen Kostenbeitrags bei Unterbringung von Ehegatten in Einrichtungen
- Entscheidung über Anträge auf Leistungen in anderen Lebenslagen (Sonderfall Bestattungskosten) und sonstigen sozialhilferechtlichen Ansprüchen des Hilfesuchenden
- Prüfung und Entscheidung über die Abhilfe bzw. teilweise Abhilfe von Widersprüchen aus dem Rechtskreis des SGB XII
- In regelmäßigen Teamsitzungen tauschen Sie sich mit Ihren Kolleg*innen zu Änderungen und komplexen Fällen aus und erörtern gemeinsam Lösungsansätze
Ihr Profil:
- abgeschlossene Laufbahnprüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst, abgeschlossenes Studium zum Bachelor of Arts (B. A.) im Studiengang Allgemeine Verwaltung, abgeschlossene Fortbildung als Verwaltungsfachwirt*in oder vergleichbare Qualifikation
- Idealerweise verfügen Sie bereits über Kenntnisse im Sozialleistungsrecht oder in der Antragssachbearbeitung. Alternativ bringen Sie die Bereitschaft mit, sich in dieses vielseitige und spannende Rechtsgebiet einzuarbeiten
- Sie arbeiten strukturiert, verantwortungsbewusst und behalten auch in anspruchsvollen Situationen den Überblick
- Ein wertschätzender Umgang mit Menschen, Serviceorientierung sowie eine ausgeprägte Teamfähigkeit zeichnen Sie aus
- Sie bringen die Bereitschaft mit, sich in neue Themenfelder einzuarbeiten und Veränderungen aktiv mitzugestalten
- Idealerweise interessieren Sie sich für digitale Arbeitsprozesse und möchten die Weiterentwicklung der elektronischen Akte sowie weiterer Digitalisierungsprojekte unterstützen
Charta der Vielfalt
Die Kreisverwaltung Groß-Gerau hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Die Vielfalt des Kreises Groß-Gerau soll sich auch bei uns in der Kreisverwaltung widerspiegeln. Wir freuen uns über jede Bewerbung unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Weltanschauung, Religion, Alter oder Behinderung der Bewerber*innen sowie deren Familienaufgaben.
Schwerbehinderung
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Vollzeit- & Teilzeitstellen
Alle Stellen können grundsätzlich in Teilzeit besetzt werden.