Kennziffer 256/2025
Sachbearbeiter*in Fahrerlaubnisbehörde
Der Fachdienst Verkehr des Kreises Groß-Gerau ist für die Durchführung und Überwachung straßenverkehrsrelevanter Vorschriften verantwortlich und gewährleistet die Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Straßenverkehr.
Ein Teil dieser Verantwortlichkeit ist die Ausstellung von Führerscheinen zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. In der Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Groß-Gerau werden Sie Teil eines engagierten und kommunikativen Teams, welches Führerscheine ausstellt, umtauscht, verlängert und entzieht.
Ihre Aufgaben:
- Sachbearbeitung und Kundenberatung im Bereich des Führerscheinumtausches, der Ersatzausstellung sowie Internationaler Führerscheine
- Erteilung und Verlängerung von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung
- Beratung von Kunden vor Ort und telefonisch
- Bearbeitung des allgemeinen Schriftverkehrs sowie Einholung von Auskünften aus dem Verkehrszentralregister
- Mitarbeit bei Projekten im Rahmen der weiteren Digitalisierung
Ihr Profil:
- Verwaltungsfachangestellte, Kaufleute für Büromanagement bzw. Fachangestellte für Bürokommunikation / Kaufleute für Bürokommunikation vergleichbarer Qualifikation
- Engagement und Flexibilität
- Teamfähigkeit
- Diskretion und Verschwiegenheit
- Geschick im Umgang mit schwierigem Klientel
- selbständiges Arbeiten und Organisationsgeschick mit der Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, auch bis in die Abendstunden
- sicherer Umgang mit PC-Standardsoftware (Excel, Word, Outlook) und Bereitschaft zur Einarbeitung in fachspezifische Software
- Vorteilhaft aber nicht zwingend sind Erfahrungen im Fahrerlaubnisrecht und Grundkenntnisse im Verwaltungsrecht.
Charta der Vielfalt
Die Kreisverwaltung Groß-Gerau hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Die Vielfalt des Kreises Groß-Gerau soll sich auch bei uns in der Kreisverwaltung widerspiegeln. Wir freuen uns über jede Bewerbung unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Weltanschauung, Religion, Alter oder Behinderung der Bewerber*innen sowie deren Familienaufgaben.
Schwerbehinderung
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Vollzeit- & Teilzeitstellen
Alle Stellen können grundsätzlich in Teilzeit besetzt werden.