Kennziffer 73/2026
Fachassistenz SGB XII
Als Sozialhilfeträger des Kreises Groß-Gerau besteht unsere Aufgabe darin (dauerhaft) erwerbsgeminderte sowie ältere Personen, die Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, zu beraten und deren Ansprüche auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu ermitteln.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sichert das Existenzminimum von Personen, welche vorübergehend – voraussichtlich länger als 6 Monate – nicht erwerbsfähig im Sinne des SGB II oder im § 7 SGB II von der Leistung ausgeschlossen sind.
Personen, die die gesetzliche Altersgrenze vollendet haben sowie volljährige, dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen unter der gesetzlichen Altersgrenze haben dagegen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Ihre Aufgaben:
Die Stelle umfasst die Fachassistenz im Rechtsbereich nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Dabei unterstützen Sie die Leistungssachbearbeitung innerhalb eines engagierten und erfahrenen Teams. Nach einer umfassenden Einarbeitung übernehmen Sie insbesondere folgende Aufgaben:
- Beratung von erwerbsgeminderten sowie älteren Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, bei der Antragstellung
- Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen
- Ausgabe der erforderlichen Antragsunterlagen
- Prüfung eingehender Anträge auf Vollständigkeit und Plausibilität nach den Vorschriften des SGB XII
- Vorbereitung von Antrags- und Ermessensentscheidungen für die Leistungssachbearbeitung, insbesondere durch die Bearbeitung von:
- Nebenkostenabrechnungen
- einkommensrelevanten Unterlagen
- Klagen und Widersprüchen
- Unterstützung bei Sachverhaltsaufklärungen durch Kontaktaufnahme mit:
- Arbeitgebern
- Bankinstituten
- Rentenversicherungsträgern
- weiteren Sozialleistungsträgern
- Organisatorische Unterstützung der Leistungssachbearbeitung, unter anderem durch:
- Versand und Prüfung von Weiterbewilligungsanträgen
- Führung von Wiedervorlagen
- Geltendmachung vorrangiger Ansprüche bei anderen Leistungsträgern
- Aktenabschluss bei Beendigung des Leistungsbezugs
- Zuständigkeit für die tägliche Postbearbeitung (inklusive E-Mails) des gesamten Fachdienstes:
- Zuordnung zum jeweiligen Sachgebiet
- Weiterleitung an die zuständigen Stellen
- Teilnahme an regelmäßigen Teamsitzungen zum fachlichen und organisatorischen Austausch mit Kolleg*innen und Führungskräften
Ihr Profil:
- Verwaltungsfachangestellte, Kaufleute für Büromanagement bzw. Fachangestellte für Bürokommunikation / Kaufleute für Bürokommunikation / Bankkaufleute oder Bewerber*innen mit vergleichbarer Qualifikation
- Idealerweise verfügen Sie bereits über praktische Erfahrungen im Bereich des Sozialhilferechts sowie der Antragssachbearbeitung oder bringen die Bereitschaft mit, sich dieses Wissen engagiert anzueignen
- Sie gehen Probleme lösungsorientiert und konstruktiv an und bewahren auch in stressigen Situationen einen kühlen Kopf
- Teamarbeit bereitet Ihnen Freude und Sie schätzen den fachlichen Austausch mit Kolleg*innen
Bei Fragen können Sie sich gerne an die beiden Sachgebietsleitungen Herrn Büttner (06152/989-459) und Frau Engel (06152/989-804) oder die Fachdienstleitung Herrn Stenzel (06152/989-147) wenden.
Charta der Vielfalt
Die Kreisverwaltung Groß-Gerau hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Die Vielfalt des Kreises Groß-Gerau soll sich auch bei uns in der Kreisverwaltung widerspiegeln. Wir freuen uns über jede Bewerbung unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Weltanschauung, Religion, Alter oder Behinderung der Bewerber*innen sowie deren Familienaufgaben.
Schwerbehinderung
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Vollzeit- & Teilzeitstellen
Alle Stellen können grundsätzlich in Teilzeit besetzt werden.